Newsletter Juni 2009

Liebe Mitglieder und Interessierte der IFRK e.V.,


bereits im August des letzten Jahres trat - von Eltern und Lehrkräften fast unbemerkt - die in Baden-Württemberg seit langem erwartete Verwaltungsvorschrift , die auch die besonderen Probleme von Kindern beim Rechnen lernen berücksichtigt, in Kraft. Im Folgenden ein kurzer inhaltlicher Überblick zum Bereich Dyskalkulie:

Allgemeine Ziele und Grundsätze

  • Erkennung von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Schulstufen
  • Fortlaufende Beobachtung der Lernentwicklung
  • Kontinuierliche Lernstandsdiagnosen
  • Erstellung von individuellen Förderplänen und Durchführung von Fördermaßnahmen, auch als zeitlich befristeter Einzelunterricht, falls erforderlich (auf Beschluss der Klassenkonferenz)
  • Dabei: Kooperation mit Eltern, schulischen Beratungsstellen und außerschulischen Partnern (Therapieinstitute, Trägern der Jugendhilfe)

Nachteilsausgleich in besonders begründeten Einzelfällen

  • Anpassung der Arbeitszeit
  • Nutzung von technischen oder didaktisch-methodischen Hilfen
  • Anpassung der Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen (wobei jeweils eine hinreichende Gewichtung gewährleistet sein muss)
  • Abweichung von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung

Mögliche Härten, die sich aus dem für alle Schüler gleichermaßen geltenden Anforderungsprofil ergeben, können mit den jeweiligen bestehenden Ermessungsspielräumen gemildert werden, insbesondere bezüglich
  • Nachlernfristen
  • Ausnahmeregelungen bei Versetzungsentscheidungen
  • Zusätzlichen Wiederholungen von Klassen oder Jahrgangsstufen
  • Ergänzungen der Noten durch verbale Beurteilungen
  • Ausnahmeregelungen bei der Aufnahme in weiterführende Schulen
Wir freuen uns, dass erstmalig in Baden-Württemberg auch die Probleme rechenschwacher Kinder durch diese neue Verwaltungsvorschrift in den Blick genommen werden. Leider wurden nicht alle Vorschläge der Arbeitsgruppe Mathematik, der ich angehört habe, vom Kultusministerium in die Vorschrift integriert. Wir vermissen die Möglichkeit der Notenaussetzung, die für LRS-Kinder nachträglich zugelassen wurde. Wir vermissen die Möglichkeit, dass andere Aufgaben gestellt werden dürfen, die eher geeignet sind, den individuellen Lernfortschritt zu dokumentieren, wie dies für LRS- Kinder zulässig ist. Wir vermissen die Möglichkeit, den Umfang einer Arbeit zu begrenzen, wie es für LRS-Kinder möglich ist. Es bleibt daher auch in der Zukunft für die IFRK noch etwas zu tun, und wir bitten alle Mitglieder und Interessierten, uns in unserem steten Bemühen zu unterstützen.

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich aus Stuttgart

Margret Schwarz

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